Das Schweizer Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG)
INFORMATION FÜR KUNDINNEN UND KUNDEN DER INDEPENDENT CAPITAL GROUP AG
Dieses Dokument enthält wichtige Informationen für die Kundinnen und Kunden der Independent Capital Group AG (im folgenden Vermögensverwalter genannt). Sie finden darin insbesondere allgemeine Informationen über den Vermögensverwalter, seine Geschäftstätigkeit und die massgebenden Rahmenbedingungen. Zudem enthält das Dokument Angaben zu seinen Produkten, Dienstleistungen und deren Kosten.
Der Vermögensverwalter ist eine Aktiengesellschaft errichtet nach Schweizerischem Recht mit Sitz in Zürich. Die Gesellschaft steht im Privateigentum. Der Vermögensverwalter ist in den Bereichen Fondsmanagement, Vermögensverwaltung und Family Office tätig. Weitere Informationen zum Vermögensverwalter entnehmen Sie bitte der Website www.independent-capital.com.
Als Verwalter von Kollektivvermögen unterstehen die Finanzdienstleistungen des Vermögensverwalters der Aufsicht durch die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA.
Der Vermögensverwalter ist wie folgt zu erreichen:
Independent Capital Group AG
Die Kommunikation mit dem Vermögensverwalter kann auf Deutsch und Englisch erfolgen. Der Vermögensverwalter wird mit seinen Kunden über die vereinbarten Kanäle kommunizieren. Wenn sich die Kunden auf elektronischem Kommunikationsweg an den Vermögensverwalter wenden, z.B. Online oder per E-Mail, behält sich der Vermögensverwalter vor, in gleicher Art und Weise Verbindung aufzunehmen. Der Vermögensverwalter möchte die Kunden aber darauf hinweisen, dass die Verwendung von E-Mails in Bezug auf die Vertraulichkeit gewisse Risiken beinhaltet. Telefongespräche mit dem Vermögensverwalter können aus regulatorischen Gründen aufgenommen werden.
Der Vermögensverwalter bietet für Kunden in der Schweiz und im Ausland die Vermögensverwaltung an.
Dabei verwaltet er Kundenvermögen, die bei einer Bank hinterlegt sind, gestützt auf eine auf Verwaltungshandlungen beschränkte Vollmacht. Er schliesst mit seinen Kunden einen schriftlichen Vermögensverwaltungsvertrag ab, der die Aufgaben und Befugnisse des Vermögensverwalters sowie die Rechte des Kunden regelt.
Es ist dem Vermögensverwalter wichtig, den Kunden unter Berücksichtigung der gesamten Vermögensverhältnisse zu betreuen. Dies setzt voraus, dass der Kunde seine Kenntnisse, Erfahrungen, Vermögensverhältnisse und Anlageziele umfassend bekannt gibt. Diese Informationen werden in einem individuellen Kundenprofil des Kunden festgehalten und bilden eine wichtige Basis für die Anlagestrategie. Wünscht ein Kunde nicht, seine Verhältnisse umfassend offen zu legen, kann der Vermögensverwalter auch nicht sicherstellen, dass die empfohlenen und umgesetzten Anlagestrategien und individuellen Anlagen den Gesamtverhältnissen eines Kunden angemessen und geeignet sind. Daraus können unterschiedlichste Risiken oder Konzentrationen von Risiken entstehen. Diese Risiken sind für den Vermögensverwalter mangels entsprechender Information über die Vermögensverhältnisse des Kunden nicht erfassbar, nicht überschaubar und auch nicht kontrollierbar.
Der Vermögensverwaltungsvertrag bestimmt auch das Honorar des Vermögensverwalters. Dieses wird in der Regel als Prozentsatz der Vermögenswerte berechnet und besteht im Allgemeinen aus zwei Teilen:
Es wird ein Vermögensverwaltungshonorar erhoben, welches in der Regel direkt dem Konto des Kunden belastet wird. Der Vermögensverwalter erstattet dem Kunden regelmässig Bericht über das von ihm vereinnahmte Vermögensverwaltungshonorar.
Beim Einsatz eigener Anlagefonds vereinnahmt er die entsprechenden Fondsgebühren. Der Vermögensverwalter bringt bei der Berechnung des Vermögensverwaltungshonorars diejenigen Vermögenswerte in Abzug, die in eigene Anlagefonds des Vermögensverwalters (siehe Ziffer 9) angelegt sind. Damit wird eine Doppelbelastung des Kunden (das sogenannte Stapeln von Gebühren) vermieden.
Zusätzlich zu den Gebühren des Vermögensverwalters können die folgenden Gebühren und Kosten anfallen, welche dem Kunden in Rechnung gestellt oder seinem Depot belastet werden:
Der Vermögensverwalter verwaltet eine Serie von eigenen Anlagefonds. Sämtliche Anlagefonds verfügen über die folgenden gemeinsamen Charakteristiken:
Detailliertere Angaben zu den Anlagefonds und die offiziellen Fondsdokumente finden sie auf unserer Webseite (www.independent-capital.com). Insbesondere werden dort die Anlagestrategien beschrieben und die Kosten der Anlagefonds offengelegt. Die bei der Verwaltung der Anlagefonds angefallenen Kommissionen und Kosten sind insbesondere in der international unter dem Begriff “Total Expense Ratio (TER)“ bekannten Kennziffer angegeben. Diese Kennziffer drückt die Gesamtheit derjenigen Kommissionen und Kosten, die laufend dem Vermögen des Anlagefonds belastet werden (Betriebsaufwand), rückblickend in einem %-Satz des Nettovermögens aus.
Im Zusammenhang mit den Dienstleistungen des Vermögensverwalters ist es wichtig, dass der Kunde die im Rahmen der Anlagetätigkeit auftretenden Risiken versteht. Sowohl direkte Kapitalanlagen als auch Anlageprodukte können signifikante Risiken beinhalten und der Wert einer Anlage kann jederzeit steigen oder fallen. Dies kann dazu führen, dass der Anleger sein Kapital nicht mehr oder nur teilweise zurückerhält.
Marktrisiken: Genau wie die Weltwirtschaft unterliegt auch der Aktienmarkt grossen Wertschwankungen. Deshalb können auch sämtliche anderen Anlagen vorübergehend deutlich unter dem Kaufpreis liegen. Entsprechend wichtig ist es, dass nicht kurzfristig auf das investierte Geld zurückgegriffen werden muss.
Währungsrisiken: Werden Vermögenswerte gehalten, welche nicht auf die Referenzwährung des Anlegers, sondern auf eine Fremdwährung lauten, so ist der Anleger einem direkten Währungsrisiko ausgesetzt. Sinkende Devisenkurse führen zu einem Verlust der Fremdwährungsanlagen. Im umgekehrten Fall bietet der Devisenmarkt auch Chancen auf Gewinne.
Liquiditätsrisiken: Vermögenswerte können in Papieren angelegt werden, die nicht an einer Börse oder einem ähnlichen Markt gehandelt werden. Es kann schwierig werden, kurzfristig einen Käufer für diese Papiere zu finden. Dadurch kann das Risiko steigen, dass eine Position nicht liquidiert werden kann.
Gegenparteirisiken: Der Anleger kann verschiedene Geschäfte mit Vertragspartnern abschliessen. Wenn ein Vertragspartner insolvent wird, kann er offene Forderungen des Anlegers nicht mehr oder nur noch teilweise begleichen. Dies betrifft insbesondere die Hinterlegung von Liquidität auf Konten bei der Depotbank des Anlegers.
Operationelle Risiken: Der Anleger kann Opfer von Betrug oder kriminellen Handlungen werden. Er kann Verluste durch Missverständnisse oder Fehler von Mitarbeitern der Fondsleitung, Depotbank oder externer Dritter erleiden oder durch äussere Ereignisse, wie z.B. Naturkatastrophen, geschädigt werden.
Die Broschüre «Risiken im Handel mit Finanzinstrumenten» der Schweizerischen Bankiervereinigung enthält zudem allgemeine Informationen zu den typischen Finanzdienstleistungen im Anlagebereich und den Risiken im Handel, beim Kauf, Verkauf und der Verwahrung von Finanzinstrumenten.
Die Steuersituation des Kunden in seinem Domizilland liegt nicht im Verantwortungsbereich des Vermögensverwalters, sondern in demjenigen des Kunden. Der Vermögensverwalter empfiehlt dem Kunden, entsprechende Beratungsdienstleistungen von einem lokalen Steuerspezialisten bzw. Rechtsberater einzuholen. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die derzeit und künftig bei der Bank gehaltenen Vermögenswerte und die damit erzielten Einkünfte, Kapitalgewinne und dergleichen gegenüber den zuständigen Steuerbehörden ordentlich deklariert sind und auch in Zukunft ordentlich deklariert werden. Der Kunde ist für sämtliche Steuerverbindlichkeiten verantwortlich, welche im Zusammenhang mit den vom Vermögensverwalter verwalteten Vermögenswerten stehen.
Die Kunden werden vom Vermögensverwalter typischerweise und ohne gegenteilige Mitteilung als Privatkunden eingeteilt. Privatkunden geniessen das höchste Schutzniveau. Ausnahmsweise können Kunden als professionelle Kunden, institutionelle Kunden oder geeignete Gegenparteien gelten. Diese Einstufung kann unter gewissen, zu überprüfenden Voraussetzungen, auf Wunsch des Kunden oder aufgrund des rechtlichen Status des Kunden (z.B. als Finanzinstitut, Pensionskasse oder Unternehmen mit professioneller Tresorerie) vorgenommen werden. Eine Einteilung als professionelle Kunden, institutionelle Kunden oder geeignete Gegenparteien hat zur Folge, dass Kenntnisse, Erfahrungen, Vermögensverhältnisse und Anlageziele des Kunden nicht oder nur in begrenztem Umfang erhoben und berücksichtigt werden.
Kunden können unter gewissen Voraussetzungen erklären, dass sie in eine anderen Kategorie eingeteilt werden wollen. Dies kann entweder zu einem höheren Anlagerschutz (Opting-in) oder zu einem geringeren Anlegerschutz (Opting-out) führen.
Kunden, welche mit dem Vermögensverwalter einen dauernden schriftlichen Vermögensverwaltungsvertrag abgeschlossen haben, gelten nach Schweizerischem Recht als qualifizierte Anleger. Eine Konsequenz daraus ist insbesondere, dass solche Kunden Zugang zu Anlageprodukten erhalten, die nur qualifizierten Anlegern offen stehen. Es besteht die Möglichkeit, dass solche Produkte, zum Beispiel aufgrund von besonderen Risiken oder hoher Komplexität, nur für Personen geeignet sind, welche über die notwendigen Anlagekenntnisse verfügen. Der Vermögensverwalter ist in der Lage, seine Kenntnisse im Interesse des Kunden einzusetzen. Der Kunde mit Vermögensverwaltungsvertrag hat nach Schweizerischem Recht jedoch die Möglichkeit, gegenüber dem Vermögensverwalter schriftlich zu erklären, dass er trotz Vermögensverwaltungsvertrag nicht als qualifizierter Anleger gelten möchte.
Der Vermögensverwalter erbringt seine Finanzdienstleistungen grundsätzlich unabhängig von Banken und Anbietern von Finanzprodukten. Es bestehen keine Exklusivbindungen.
Der Vermögensverwalter ist keine Bank, nimmt selber keine Vermögenswerte an und übernimmt auch nicht deren Verwahrung. Der Vermögensverwalter empfiehlt seinen Kunden auf Anfrage für die Hinterlegung der Vermögenswerte des Kunden Banken und Effektenhändler, die nach eigener Auffassung Gewähr für die bestmögliche Ausführung der Kundenaufträge unter preislichen und qualitativen Gesichtspunkten bieten. Die Kosten der Depotbank werden von dieser separat dem Kunden in Rechnung gestellt oder belastet.
Der Vermögensverwalter erbringt seine vertraglichen Leistungen in aller Regel selber, kann aber auch Vermögensverwaltungsaufgaben an Dritte delegieren. Dies wird insbesondere zur Abdeckung von Kundenwünschen angewendet, welche besondere Fachkenntnisse voraussetzen. Zudem hat der Vermögensverwalter verschiedene betriebliche Aufgaben an Dritte ausgelagert, insbesondere im Bereich Informatik.
Beigezogene Dritte können Informationen über das Bestehen und den Inhalt der Beziehung zwischen dem Kunden und dem Vermögensverwalter erhalten. Informationen werden nur übermittelt, soweit der Dritte diese für die Erfüllung seiner Aufgaben benötigt. Dritte werden durch den Vermögensverwalter sorgfältig ausgewählt, überwacht und zu angemessener Geheimhaltung verpflichtet.
Die Ausführung der Aufträge unterliegt in der Regel der Depotbank. Der Vermögensverwalter trifft Vorkehrungen, um das bestmögliche Ergebnis bei der Auftragsausführung für den Kunden zu erzielen. Insbesondere arbeitet der Vermögensverwalter nur mit Dritten zusammen, welche für bestmögliche Ergebnis bei der Auftragsausführung Gewähr leisten.
Die Honorierung des Vermögensverwalters für seine Leistungen besteht aus dem vom Kunden bezahlten Vermögensverwaltungshonorar sowie aus den Fondsgebühren der eigenen Anlagefonds (siehe Ziffern 7 bis 9).
Die Gesellschaft darf im Zusammenhang mit der Erbringung von Finanzdienstleistungen Entschädigungen von Dritten nur annehmen, wenn sie:
Die Information der Kundinnen und Kunden muss Art und Umfang der Entschädigung beinhalten und vor Erbringung der Finanzdienstleistung oder vor Vertragsabschluss erfolgen. Ist die Höhe des Betrags vorgängig nicht feststellbar, so informiert die Gesellschaft seine Kundinnen und Kunden über die Berechnungsparameter und die Bandbreiten. Auf Anfrage legt die Gesellschaft die effektiv erhaltenen Beträge offen.
Als Entschädigung gelten Leistungen, die der Gesellschaft im Zusammenhang mit der Erbringung einer Finanzdienstleistung von Dritten zufliessen, insbesondere Courtagen, Kommissionen, Provisionen, Rabatte oder sonstige vermögenswerte Vorteile.
Die Gesellschaft nimmt im Zusammenhang mit der Verwaltung der Vermögenswerte der kollektiven Kapitalanlage ausser dem Honorar für die Vermögensverwaltung keine sonstigen Honorare, Retrozessionen oder andere geldwerten Vorteile für sich entgegen. Retrozessionen aus der Verwaltung kollektiver Kapitalanlagen stehen in jedem Fall vollumfänglich der kollektiven Kapitalanlage zu.
Der Vermögensverwalter legt seinen Kunden in der Regel aufgrund der Bankbelege Rechenschaft über ihre Tätigkeit ab. Die Rechenschaftsablage kann quartalsweise oder auch in geringerer Frequenz erfolgen. In den Belegen und Auszügen der Depotbank wird das Vermögensverwaltungshonorar des Vermögensverwalters als Bezug und nicht als Kosten der Vermögensverwaltung ausgewiesen. Eine in Prozentpunkten ausgedrückte Performance wird damit geringfügig besser ausgewiesen, als die effektive Performance nach Kosten. Fondsgebühren sind hingegen in der ausgewiesenen Performance bereits berücksichtigt. Sämtliche Fondsgebühren sind im Zusammenhang mit angezeigten oder verwendeten Preisen und Kursen von Anlagefonds bereits in Abzug gebracht. Mit Ausnahme der Berichterstattung über die eigenen Anlagefonds verwendet der Vermögensverwalter in der Regel keine Vergleichsgrössen, anhand derer die Wertentwicklung des Portfolios verglichen werden kann. Die eingesetzten Finanzinstrumente werden in der Regel täglich bewertet. Bei indirekten Anlagen und selten gehandelten Finanzinstrumenten kann die Bewertung auch in grösseren Abständen erfolgen.
Der Vermögensverwalter versucht, die Interessen seiner Kunden, Aktionäre und Mitarbeiter zu wahren und in Einklang zu bringen. Trotzdem lassen sich Interessenkonflikte bei Vermögensverwaltungsgesellschaften, die für ihre Kunden eine Vielzahl von qualitativ hochwertigen Finanzdienstleistungen erbringen, nicht immer völlig ausschliessen.
Der Vermögensverwalter will vermeiden, dass sachfremde Interessen die Vermögensverwaltung beeinflussen. Deshalb haben sich der Vermögensverwalter und seine Mitarbeiter auf hohe ethische Standards verpflichtet. Der Vermögensverwalter erwartet jederzeit Sorgfalt und Redlichkeit, rechtmässiges und professionelles Handeln, die Beachtung von Marktstandards und insbesondere immer die Beachtung des Kundeninteresses.
Der Vermögensverwalter oder mit ihm assoziierte Unternehmen (oder deren Mitarbeiter) können jederzeit dieselben Anlageinstrumente wie die Kunden oder Anlagefonds des Vermögensverwalters kaufen oder verkaufen, als Eigenhändler oder Vermittler Geschäfte in diesen Anlageinstrumenten tätigen und mit diesen zusammenhängende Dienstleistungen erbringen.
Um mögliche Interessenskonflikte von vorneherein zu vermeiden oder zu adressieren, hat der Vermögensverwalter unter anderem folgende Massnahmen zu deren Feststellung, Verhinderung, Beilegung und Überwachung getroffen:
Der Vermögensverwalter bearbeitet Daten im Einklang mit den Bestimmungen der Schweizerischen und Europäischen Datenschutzgesetze. Um unsere Kunden betreuen zu können, benötigen wir persönliche Informationen über die Kunden und ihre Vermögensverhältnisse. Unsere Bearbeitung von Daten stützt sich dabei ausschliesslich auf unsere berechtigten Interessen im Rahmen der Kundenbetreuung, Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten nur zu den genannten Zwecken. Eine Übermittlung Ihrer persönlichen Daten an Dritte zu anderen als den genannten Zwecken findet nicht statt. Selbstverständlich erteilen wir Ihnen darüber hinaus jederzeit Auskunft über die von uns über Sie gespeicherten personenbezogenen Daten. Gerne berichtigen bzw. löschen wir diese auch auf Ihren Wunsch, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Unsere detaillierte Datenschutzerklärung finden sie in den rechtlichen Hinweisen auf unserer Webseite.
Den Mitgliedern der Organe des Vermögensverwalters, seinen Mitarbeitenden und Beauftragten obliegt aufgrund rechtlicher Bestimmungen über den Geheimnisschutz sowie weiterer Berufsgeheimnisse die zeitlich unbegrenzte Pflicht zur Geheimhaltung von Kundendaten sowie von Informationen, die ihnen aufgrund von Geschäftsbeziehungen zugänglich gemacht werden. Für die Erbringung ihrer Dienstleistungen wie auch zur Wahrung ihrer berechtigten Ansprüche ist es für den Vermögensverwalter situativ erforderlich, unter den Geheimnisschutz fallende Daten an Dritte im In- oder Ausland weiterzugeben z.B. im Rahmen von gesetzlichen Meldepflichten oder nach einer Verfügung durch eine Behörde oder ein Gericht. Die Offenlegung von Kundendaten kann dabei in jeder Form erfolgen, insbesondere auch durch elektronische Übermittlung oder physische Lieferung von Dokumenten.
Der Vermögensverwalter ist verpflichtet darauf hinzuwirken. dass der Kontakt zwischen Kunde und Vermögensverwalter erhalten bleibt bzw. wiederhergestellt werden kann. Damit Vermögenswerte seitens der Kunden oder ihren Erben nicht gänzlich in Vergessenheit geraten, ist der Vermögensverwalter auf die Mithilfe ihrer Kunden angewiesen. Bitte teilen Sie dem Vermögensverwalter mit, wenn die von ihm verwendete Anschrift nicht mehr zutrifft. Informieren Sie den Vermögensverwalter, wenn Sie für längere Zeit verreisen und Ihre Post allenfalls an eine Drittperson zugestellt werden soll. Eine Möglichkeit zur Vermeidung von Nachrichtenlosigkeit besteht darin, dass Sie eine Vertrauensperson über Ihre Kundenbeziehung orientieren. Allerdings kann der Vermögensverwalter einer solchen Person nur Auskunft erteilen, wenn er von Ihnen hierzu schriftlich ermächtigt worden ist.
Der Vermögensverwalter ist der Finanzombudsstelle Schweiz (FINOS) angeschlossen. Bei Fragen und Beschwerden können sich unsere Kunden auch an die Ombudsstelle wenden. FINOS ist neutral und bestrebt, im Rahmen von Schlichtungsverfahren einvernehmliche Lösungen für alle Parteien zu erarbeiten und kostspielige gerichtliche Streitigkeiten zu vermeiden. Die Ombudsstelle ist wie folgt zu erreichen:
Adresse:
Finanzombudsstelle Schweiz (FINOS)
Talstrasse 20 (1. Stockwerk)
CH-8001 Zürich
Telefon:
Schweiz: 044 552 08 00
Ausland: +41-44 552 08 00
E-Mail:
Independent Capital Group AG
Waldmannstrasse 8
8001 Zürich
Zweigniederlassung
Steinenberg 1
4051 Basel